Jokertage

Schülerinnen und Schüler können während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben. Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig der Klassenlehrperson mit. Es können nur ganze Tage bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen.

Bitte beachten Sie die Sperrtage. An diesen Tagen können Sie keinen Jokertag einziehen.

 

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