Fahrräder

Die 5. und 6. Klässler dürfen mit dem Fahrrad in die Schule kommen. Details dazu finden Sie in der Schulinfo.

 

Es gilt zu beachten:

  • Das Fahrrad muss in fahrtauglichem Zustand sein
  • Das Licht am Fahrzeug muss funktionieren
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen einen Helm tragen
  • Die Fahrräder werden in den Fahrradständern parkiert und abgeschlossen
  • Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich auf dem Schulweg so, wie sie es im Verkehrsunterricht gelernt haben

Die Schule haftet nicht:

  • Für verlorene oder gestohlene Fahrräder und Velohelme
  • Für Unfälle auf dem Schulweg
  • Für Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg