Fahrräder

Ab 13. August 2018 dürfen 5. und 6. Klässler mit dem Fahrrad in die Schule kommen. Dazu beachten Sie bitte die Elterninformation vom 4. Juni 2018.

 

Es gilt zu beachten:

  • Das Fahrrad muss in fahrtauglichem Zustand sein
  • Das Licht am Fahrzeug muss funktionieren
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen einen Helm tragen
  • Die Fahrräder werden in den Fahrradständern parkiert und abgeschlossen
  • Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich auf dem Schulweg so, wie sie es im Verkehrsunterricht gelernt haben

Die Schule haftet nicht:

  • Für verlorene oder gestohlene Fahrräder und Velohelme
  • Für Unfälle auf dem Schulweg
  • Für Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg