Ab 13. August 2018 dürfen 5. und 6. Klässler mit dem Fahrrad in die Schule kommen. Dazu beachten Sie bitte die Elterninformation vom 4. Juni 2018.
Es gilt zu beachten:
- Das Fahrrad muss in fahrtauglichem Zustand sein
- Das Licht am Fahrzeug muss funktionieren
- Die Schülerinnen und Schüler müssen einen Helm tragen
- Die Fahrräder werden in den Fahrradständern parkiert und abgeschlossen
- Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich auf dem Schulweg so, wie sie es im Verkehrsunterricht gelernt haben